Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtmäßigung

Rechtmäßigung

, f.

Festsetzung von Kosten auf Grund richterlichen Ermessens
vgl. Mäßigung
  • sol dem obligenden theyl der wider den gesprochen auff vnderschidlich vnd rechtmessig darthun noch erkantnus vnd rechtmessigung des richters den costen entrichten
    1530 Schenck,GerichtsO.(Günther) 29
  • æquiparation, vergleichung, rechtmaͤssigung, erstattung, ersetzung
    1571 Roth 288