Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbelehrung

rechtliche Unterweisung; überwiegend durch eine dazu vorgesehene Institution (Oberhof (II), Fakultät) erteilt, um eine in einem Gerichtsverfahren aufgetretene Rechtsfrage zu beantworten, aber auch durch Fachliteratur (1695) und obrigkeitliche Anweisung (1819)