Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsbesitzer
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Rechtsbeisitzer
(Rechtsbekümmerung)
Rechtsbelehrung
Rechtsbelernung
rechtsbenüglich
Rechtsberichtung
Rechtsbescheid
Rechtsbeschluß
Rechtsbesetzung
Rechtbesitzen
Rechtsbesitzer
, m.
I
Person, die dem Rechtbesitzen angehört
- wurde auch das beschribene recht von allen rechtbesitzern versigelt1632 FRAustr. 43 S. 447Faksimile - in Google Books
II
(vorläufiger) Rechtsinhaber
- das gleiche gilt von eroͤffnungen, die sich waͤhrend des rechtsstreits uͤber eine lehensherrlichkeit begeben, wann nicht einstweilen einer fuͤr rechtsbesitzer erklaͤrt ist1808 SammlBadStBl. II 406