Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtschaffenheit

Rechtschaffenheit

, f.

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Unbescholtenheit, Tüchtigkeit
  • hebben ... die goltsmide geselschop ... angevangen und etliche puncte in ein ordinanz, dadurch ir ampt in rechtschapenheit und unverdacht bliven mochte, vervatet
    um 1550 DortmChr./DStChr. 222
  • zur bekleidung einer stelle im cantonsrathe wird rechtschaffenheit, richtiger verstand und eine in jeder lage des lebens zu erwerbende kenntnis der volksbedürfnisse erfordert
    1802 AktSammlHelvet. VIII 678
  • die helvetische regierung ist eingeladen, einen mehr denn die hälfte für das erstemal in das cantonsgericht und in den verwaltungsrath zu erwählen. es wird derselben zu diesem ende eine liste wählbarer bürger eingesandt werden, welche das vollständige verzeichnis aller regierungsglieder unter der ehevorigen und jetzigen ordnung der dinge enthält. die wahlen der regierung werden dem cantonsrath vorgelegt, der darüber entscheiden soll, ob man gegen die rechtschaffenheit der gewählten bürger etwas einzuwenden habe
    1802 Solothurn/AktSammlHelvet. VIII 1528
unter Ausschluss der Schreibform(en):