Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsförmlich
Artikel davor:
Rechtsfinder
rechtflüchtig
Rechtsflüchtigkeit
Rechtsfolge
Rechtsfolger
Rechtsforderer
(Rechtfordernis)
Rechtsforderung
Rechtsform
rechtförmig
rechtsförmlich
, adj. adv.
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wie rechtförmig
- so er [lantschreiber] die ladung ... gebrechenlich ... funte, sol er die rechtformmlich zumachen verschaffen1503 BambLGRef. [2]Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- wannehr ... cleger und beklagter zu gerichte beide vorkommen ... soll der beschuldigte dem cleger zu ja und nein rechtformblich andtwortten1571 Richter,Paderb. I Anh. 138Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster
- mit einem rechtsförmlichen geburthsbrieff versehen1711 SchwäbWB. V 222Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine ... substitution rechtsfoͤrmlich zugesichert1784 Mader,ReichsrMag. IV 612Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"