Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsfolge
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, f.
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rechtliche Folge, Konsequenz
- [Verordnung,] dass alle rechtfolge dacht ein löbl. stadtgericht in liquidis debitis ohne einzig fernero commission bis 20 gulden kayserlichen, vermögliche execution ergehen zu lassen ... befuegt sein ... soll1666 MHungJurHist. V 2 S. 267
- ist die verurtheilung in die kosten die natuͤrliche rechtsfolge1810 Schmalz,NSamml. II 170