Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsforderer

Rechtsforderer

, m.

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vor Gericht klagende Partei oder deren Vertreter
  • procuratores vnd rechtesvordere 
    1453 Haltaus 1525
  • [Versicherung,] das ein jeglicher rechtesvorderer in disem stadtrechte, so er vodert recht zunemmen vnd begert, im rechtens zuhelffen, das derselbige auch im statrechte widerumb recht gebe vnd recht leide
    1500 GlatzGQ. II 524
  • rechtforderer. ein anwalt, procurator
    1805 RepRecht XII 198