Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsform

Rechtsform

, f.

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I Art und Weise, die der Rechtsordnung gemäß ist
  • nach rechts form vorbringend und beleidend
    1566 Rigafahrer 216
  • der erste [theil des Inquisitions-Prozesses], general-inquisition genannt, sammelt ohne bestimmte rechtsform alle nachrichten, welche der richter uͤber das verbrechen und den verbrecher auffindet
    1810 Schmalz,NSamml. II 144
II Rechtsverfassung
  • das eigenthümliche jedes zeitalters und jeder rechtsform 
    1814 v.Savigny,Beruf 48
III Institution des geltenden Rechts
  • der lehensverband bleibt daher in unserm staat ... eine erlaubte und gesetzmaͤßige rechtsform 
    1807 SammlBadStBl. I 604
unter Ausschluss der Schreibform(en):