Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsform
Artikel davor:
rechtfestigen
(Rechtfestung)
Rechtsfinder
rechtflüchtig
Rechtsflüchtigkeit
Rechtsfolge
Rechtsfolger
Rechtsforderer
(Rechtfordernis)
Rechtsforderung
Rechtsform
, f.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
I
Art und Weise, die der Rechtsordnung gemäß ist
- nach rechts form vorbringend und beleidend1566 Rigafahrer 216Faksimile - in Google Books
- der erste [theil des Inquisitions-Prozesses], general-inquisition genannt, sammelt ohne bestimmte rechtsform alle nachrichten, welche der richter uͤber das verbrechen und den verbrecher auffindet1810 Schmalz,NSamml. II 144
II
Rechtsverfassung
- das eigenthümliche jedes zeitalters und jeder rechtsform1814 v.Savigny,Beruf 48
III
Institution des geltenden Rechts
- der lehensverband bleibt daher in unserm staat ... eine erlaubte und gesetzmaͤßige rechtsform1807 SammlBadStBl. I 604