Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsfrage
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, f.
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Frage von rechtlichem Inhalt und rechtlicher Relevanz; rechtlich oder gerichtlich zu klärender Sachverhalt iU. zur Tatsachenfrage; auch schriftlich fixiert
vgl.
Rechtssache
- uf euer rechtsfrage, darinne angezeigt wirt, das ..., sprechen wir zu einer belehrung des rechten1539 BrandenbSchSt. III 4
- entstunde ... ein neues incident oder rechtsfrag, und nachdenkliche aufsuch und gegenhaltung, ob ... die copulation vor aufhebung ... des verbottes fürgangen seye1670 Abele,Unordn. I 231Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die rechtsfragen ... fleißig gestellet1723 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 390
- es kan jedennoch der richter ... in zweifelhaften rechts-fragen oder wegen naher verwandtschaft der partheyen die [von der unterliegenden Partei zu zahlenden] procedur-koͤsten ... wettschlagen1762 BernStR. VII 2 S. 1016Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- in bestrittenen rechtsfragen wird ... gewicht darauf geleget, wenn man die meynung, fuͤr die man streitet, mit gerichtlichen erkenntnissen ... bestaͤrken kann1779 Pütter,BeitrStaatsR. II 221Faksimile - digitalisiert von der UB Bielefeld
- hat sich die ereignis [Schatzfund] aber in einem hause oder bey beweglichen sachen zugetragen, dann wuͤrde ich die rechtsfrage nach den roͤmischen rechte entscheiden1785 Fischer,KamPolR. II 384Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kammergerichtliche ratschlüsse, wodurch das gericht bei streitigen rechtsfragen eine meinung festsetztum 1795 StaatsRHeilRömR. 52
- jedem präsidenten einer cantons- oder districts-gerichtsstelle liegt es ob, die sache, über welche berathschlagt werden soll, vorzutragen und die rechtsfrage zu bestimmen1798 AktSammlHelvet. III 807
- die streitige rechtsfrage ... ob der braut aus den ehepacten bey der durch einen zufall unterbliebenen priesterlichen copulation ein successionsrecht zustehe1799 Hagemann,PractErört. II 241Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- da die frage vom unterschied zwischen der verneinenden antwort und den einreden eine bloße rechtsfrage ist1804 Gönner,GemProz.2 II 207
- muͤndlich muͤssen verhandelt werden ... alle prozesse, deren entscheidung allein von einer rechtsfrage und nicht von aufklaͤrung eines dunkeln faktums abhaͤngt1815 WirtRealIndex II 142Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)