Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsmittel

Rechtsmittel

, n.

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vereinzelt rechtens- 
allgemein ein Mittel, um einen Rechtsanspruch durchzusetzen, insb. aber der Rechtsbehelf, mit dem eine Gerichtsentscheidung überprüft werden kann
  • wann sie [bürgen] auf oberzählte rechtsmittel ... verziehen hätten
    1607 WildenburgLR. 410
  • alle rechtsmittel sollen ihr ... zugelassen sein
    1629 HitzigAnn.3 16 (1841) 240
  • damit im widrigen nicht noth seye sich der gebuͤhrenden rechts-mittel zugebrauchen
    1640 CAustr. I 769
  • daß wir ... wider ... sperrung seiner gefoͤll kaͤys. hilff- und rechts-mittel zuertheilen geruhen wollen
    1640 SGeorgenSchwarzwald 63
  • [Kinder im Schulalter] sollen von den eltern zur schule gehalten werden oder die es nicht tuhn sollen dem schulmeister gleichwoll das volle quartal geben ... würde dan auch dieses nicht helfen ... sollen sie dasselbe quartall auch doppelt geben vndt darzu mit gebürenden rechtsmitteln angehalten werden
    1642 Beck,DanzigerNehrung 248
  • sich keiner protestation, berufung, reduction, supplication oder anderer rechtens-mittel zu gebrauchen
    1650 EstRitterLR. 322
  • sollen hinfüro in denen an unserm kaiserlichen kammergericht rechthangenden sachen ... anderwärts einige gebot, verbot, mandat, inhibition, restitution, advokation, suspension und aufschlag, außerhalb der in den reichssatzungen und gegenwärtiger verordnung selbsten zugelassener rechtsmitteln, nicht ausgewürkt werden
    1654 JRA.(Laufs) § 166
  • wir wollen es gott dem gerechten richter und jhro königl. mayett: ... demütigst klagen, daß uns die allgemeine rechts-mittel, welche doch einem jeden bettler indulgiret werden, von ew. hochgr. gn. ... dergestalt versagt ... werden wollen
    1669 PommJb. 15 (1914) 105
  • damit ... denenselben [creditores] durch nachdruͤckliche ... rechts-mittel zu dem ihrigen verholffen werden [möge]
    1688 CCMarch. II 1 Sp. 190
  • rechtsmittel, remedia juris
    1691 Stieler 1288
  • soll die appellation fuͤr desert gehalten ... auch die sententia â quâ ohne einigen weitern verzug ... durch gewoͤhnliche recht- und zwangs-mittel exequiret ... werden
    1699 Weißenburg i.N.Stat. 275
  • es ist aber die querela nicht bezahlten geldes ein solches rechts-mittel, da einer, der zuvor bekannt, geld bekommen zu haben, sich beklaget, daß er solches nicht erhalten
    1721 KlugeBeamte IV 583
  • [würden] die hofrathsurtheil in revisorio, oder einem andern ergriffenen rechtsmittel bestaͤttiget
    1747 Bewer,Rechtsfälle V 100
  • es ist ... ein ... klaͤger keinesweges schuldig, die zum grunde gesetzte freyheit ... zu erweisen, sondern wird darbey sogleich rechtlich geschuͤtzet, wenn beklagter sich ... nicht auf ein befugniß bezogen ... oder klaͤger solches im gegen-beweise gebuͤhrend widerleget hat. dergestalt wuͤrde dieses rechts-mittel, welches doch in alten und neueren zeiten denen unterthanen wider ihre obrigkeiten ... zugelassen worden, denen bauren schlechterdings entzogen
    1749 Klingner I 56
  • von richterlichen spruͤchen und rechts-mittlen wider selbe
    1752 Greneck 423
  • das appellationserkenntniß erwaͤchst sogleich in rechtskraft, und muß, ohne verstattung weiterer rechtsmittel, sofort vollzogen werden
    1766 PreußAssekuranz- u. HavereiO. § 276
  • es bleibet ... niemandem benommen, durch das rechts-mittel aus dem lege si contendat seine durch die zeit hinfällig werdende einreden geltend zu erhalten
    um 1772 Pufendorf,HannovLREntw. Tit. 17 § 2
  • ein ausserordentliches und hoͤchstseltenes rechts-mittel ist die syndicats-klage, da man einen referenten beschuldiget, daß er vorsezlicher weise ungerecht gehandelt und gesprochen habe
    1774 Moser,JustizVerf. I 1204
  • rechtsmittel, die dem zinsherrn zukommen
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 103
  • uebrigens soll ... das wider die sentenz der ersten instanz ergriffene rechtsmittel kuͤnftig mit dem nahmen der appellation, und nicht wie bisher supplication, beleget werden
    1782 HistBeitrPreuß. II 589
  • sodann haben sie [die ungebohrnen] noch eigene rechtsmittel, wohin das praͤtorische edikt von der einsetzung einer schwangern frau in den besiz der erbschaft und die wiedereinsetzung in den vorigen stand zu zaͤhlen ist
    1785 Fischer,KamPolR. I 53
  • daß keine foͤrmliche processualische handlungen und rechtsmittel zugelassen ... werden sollten
    1788 Thomas,FuldPrR. I 227 Anm. a
  • das rechtsmittel der restitutionis in integrum
    1791 Malblank,Kanzleiverf. I 462
  • fällt der spruch des gerichtshalters auf achttägigen oder kürzeren gewöhnlichen arrest oder strafarbeit aus: so findet dagegen kein rechtsmittel statt
    1794 PreußALR. II 7 § 236
  • das wesen aller dieser rechtsmittel besteht darin, daß sie voͤllige wiederherstellung der verletzten ehre und des guten namens wuͤrcken
    1798 Grolman,KrimRWiss. 213
  • die regel, daß in allen sachen das rechtsmittel der berufung statt findet, leidet eine ausnahme bey denjenigen arten richterlicher ausspruͤche, die sogleich nach der eroͤffnung in die rechtskraft uͤbergehen
    1798 RepRecht II 177
  • oefters ist es der fall, dass die eine parthie von demselben rechtsmittel gegen das urtheil gebrauch zu machen gedenkt, dessen sich die andre parthie schon wirklich bedient hat
    1800 Grolman,GerichtlVerf. 347
  • rechtsmittel ... sind theils ... simple beschwerden ... theils ... eigentliche rechtsmittel 
    1804 Gönner,StaatsR. 485
  • laͤßt sich die rechtshuͤlfe gegen alle von seite des richters denkbare verletzungen in bloße beschwerde gegen den richter (simplex querela) und in rechtsmittel (remedia juris) eintheilen
    1804 Gönner,GemProz.2 I 170
  • rechtsmittel (remedium iuris) heißt jedes mittel, welches auf die verfolgung oder erhaltung eines rechts abzweckt
    1805 RepRecht XII 202
  • bey gluͤcksvertraͤgen findet das rechtsmittel wegen verkuͤrzung uͤber die haͤlfte des werthes nicht statt
    1811 ÖstABGB. § 1268
  • erkenntnisse können ... nach der bekanntmachung nur in folge eines rechtsmittels abgeändert werden
    1815 Gönner,EntwGesB. I 340
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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