Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsprozeß
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(rechtspflegen)
Rechtspflegung
rechtspflichtig
Rechtsprank
Rechtsprozeß
, m.
I
förmliches Gerichtsverfahren
vgl.
Rechtfertigung (I),
Rechtricht
- das nicht nötig, weitleuftigen oder sonsten gemeinen rechts-process darin zuhalten1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 571Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [daß sie] zu jeder zeit chor und macht haben sollen, sich des hinderstands ohn hauptsummen, jahrrenthen sambt interesse und schaden von fürgehenden zierlichen gerichtlicher rechts-process ... volnkommelich zu erholen1586 JbWestfKG. 1 (1899) 149
- wie denn alle peinliche und buͤrgerliche sachen ... so wohl alle rechts-processe und rechtfertigungen vor uns oder unser amt gehoͤren1596 Walch,Beitr. V 138
- obwoll nach ... behauptung dieses schweren rechtsprocess wir ein hoche straff fürzunehmen genuegsamb verursacht1610 NÖsterr./ÖW. IX 234Faksimile (ca. 41 KB)
- dardurch [Mißbrauch] alle gerichte mit weitläuftigen rechtsproceß erfüllet [werden]1623 Sachsen/QNPrivatR. II 2 S. 70
- welches zu guͤtlichem vertrag oder ordentlichen rechts-proceß [legitimo processu] verwiesen wird1648 TheatrPacis I 99Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ist] zu verhüten, dass nicht, so bald eine irrung erwachset, zum recht-processe zu lauffen frey sey1666? Mevius,MecklLREntw. 825Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- daß er [schuldner] sofort, ohne weitern rechts-proceß, selbige schuld bezahle1669 SammlLivlLR. II 504Faksimile - in Google Books
- daruͤber [privilegium] aber oͤfters viele irrungen und rechts-processe erwachsen1698 CCHolsat. I 123Faksimile - in Google Books
- die juͤlchische streit-sache soll ... entweder durch ordentlichen rechts-process vor kayserl. majestaͤt oder guͤtlich ausgemacht werden1737 Moser,StaatsR. I 413Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß die unterthanen einander durch weitlaͤuftige rechtsprocesse aufreiben1774 SystSammlSchleswH. II 1 S. 186Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
II
Prozeßakte
- deß zů urkund so haben [wir], dißer unser urteyl zů gezuͥgnuß, soliche in den lesten rechtsproceß schriben und mit unserm uffgetruckten sigel verwaren lassen1508 BernStR. VII 1 S. 239Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"