Rechts'trölen, n.
Rechts'trölen, n.
Kauf und Verkauf von Ämtern
vgl.
Praktizierer,
tröhlen (II)
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ist der deputierten herren bedenkhen wegen erbfälen und rechttrölens in emptern ablesendt ghort, was massen sie vermeinen, daß solches zu verbessern sein möchte1603 BaselRQ. II 95 Faksimile