Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): rechtsuchen

rechtsuchen

, v.

eine rechtliche Entscheidung, ein Urteil anstreben
  • ich ... schwere ... denen rechtsuchenden leuthen die heilsahme justitz den gemeinen beschriebenen rechten, üblichen landtsgewohnheiten, auch ihren hoff- und landtgerichts ordtnungen gemäß, unpartheiisch [zu] administriren
    1682 Engelke,GogerichtDesum 84
  • nach der hiesigen justizverfassung ... ist jeder rechtsuchenden partei dreifacher weeg zu den gerichtsstellen freibelassen worden
    1800 Bewer,Rechtsfälle V 1
  • das rechtsuchen entstehet aus einer handlung des andern
    1802 SammlLivlLR. I 424 f.
unter Ausschluss der Schreibform(en):