Rechtsübung, f.
Rechtsübung, f.
I
Gerichtsverhandlung, Prozeß
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sachen ... die in lange rächtsübung und gevarlichen uffzug gestellt1529 deQuervain,BernRef. 209
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wo eeren lütt by einem hanndell (darumb rächtsv̈bung entspringt) gewäsen sindt ... dieselbigen söllennt vor allem eydt ... verhördt werdenn1566 MurtenStR. 325 Faksimile
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das ... in denselbigen [ferien] die rechtsuͤbung vnd handlung eingestellet werden1603/05 HambGO. I 26 Art. 2 Faksimile (Abschnittsbeginn)
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costen, so mit sölichen rechtsuͤbungen vffgeloffen, ... soll der, so vnden gelegen, synem gegentheil ... nach billigkeit ersetzen1604 ZofingenStR. 283 Faksimile
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appellationen, byhaͤndel und wytlaͤuffige rechtsübungen1628 BernStR. VII 1 S. 322 Faksimile
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in dergleichen actionen vnd rechtsüebungen1649 GlarusLB. II 73
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[Übschr.:] was der peinliche process oder rechtsuͤbung seye1707 SudetenHGO. Art. 1 Faksimile
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diese geistliche rechts-uebung ... ist bis auf ao. 1063 in uebung gewesen1768 Fäsi I 620 Faksimile
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für die streitigkeiten im verwaltungsfache sind ... drei instanzen aufgestellt; ... die zweite bildet ein aus vier appellationsrichtern bestehendes und von einem rathsgliede präsidirtes verwaltungsgericht, von welchem ... die neue rechtsübung ertheilt wird1814 HdbSchweizStaatsR. 316 Faksimile
II
Rechtshandlung
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[nach abermaliger Prüfung der Sachlage] haben wir sollichem abscheid allein volg tůn und uns dheinr andern núwen rechtuͤbung, die beyder stett anwällten núw ingefürten red als obstat wol het ervordert, annemen wellen1499 ArchBern 30 (1930) 144
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dass alle in obstehender gantordnung vorgeschriebene rechtsübungen nur von gallentag bis den ersten may vorgenommen werden mögen1778 Niedersimmental 197 Faksimile