Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsverfassung
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(Rechtsverbietung)
(Rechtsverbindung)
Rechtsverbot
Rechtsverfahrung
Rechtsverfassung
, f.
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I
(schriftliche) Formulierung rechtlicher Entscheidungen
- demenach oberschicken wir euch hiemit unter fuͤrstl. secret eine rechts-vorfassung, die wir achten ... zw schleuniger ehrorterung diesser sachen dienstlich sein1559 Grupen,Disc. 575Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nachdeme ... die ... schöppen in unser stadt Leipczigk ein sonderlich ambt mit sprechen, rechtsvorfassung, vorhör der geczeugnus ... gehabt1574 ZRG.2 Germ. 9 (1888) 90
II
Rechtsordnung, Rechtszustand
- nach der bisherigen schlesischen rechtsverfassung1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 255
- in den ... abtheilungen der hamburgischen rechts-verfassungen1771 HambGSamml. X 507Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jezige rechtsverfassung der preußischen allodifizirten lehen1785 Fischer,KamPolR. II 521Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist nach der teutschen rechtsverfassung noch der besondere umstand nicht ausser acht zu lassen, daß auch Teutschlandes gemeine rechte von zweyerley sehr verschiedener gattung sind, nachdem sie aus fremden oder einheimischen quellen herfliessen1791 Pütter,ErörtStaatsR. I 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach veraͤnderter rechts- und gerichtsverfassung1798 Hagemann,PractErört. I 238 Anm.Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die rechtsverfassung ... die verfassung, beschaffenheit des rechts, wie auch der rechtspflege und des rechtsganges1809 Campe III 778