Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtsverfassung

Rechtsverfassung

, f.

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I (schriftliche) Formulierung rechtlicher Entscheidungen
  • demenach oberschicken wir euch hiemit unter fuͤrstl. secret eine rechts-vorfassung, die wir achten ... zw schleuniger ehrorterung diesser sachen dienstlich sein
    1559 Grupen,Disc. 575
  • nachdeme ... die ... schöppen in unser stadt Leipczigk ein sonderlich ambt mit sprechen, rechtsvorfassung, vorhör der geczeugnus ... gehabt
    1574 ZRG.2 Germ. 9 (1888) 90
II
Rechtsordnung, Rechtszustand
  • nach der bisherigen schlesischen rechtsverfassung 
    1741 ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 255
  • in den ... abtheilungen der hamburgischen rechts-verfassungen 
    1771 HambGSamml. X 507
  • jezige rechtsverfassung der preußischen allodifizirten lehen
    1785 Fischer,KamPolR. II 521
  • ist nach der teutschen rechtsverfassung noch der besondere umstand nicht ausser acht zu lassen, daß auch Teutschlandes gemeine rechte von zweyerley sehr verschiedener gattung sind, nachdem sie aus fremden oder einheimischen quellen herfliessen
    1791 Pütter,ErörtStaatsR. I 154
  • nach veraͤnderter rechts- und gerichtsverfassung 
    1798 Hagemann,PractErört. I 238 Anm.
  • die rechtsverfassung ... die verfassung, beschaffenheit des rechts, wie auch der rechtspflege und des rechtsganges
    1809 Campe III 778
unter Ausschluss der Schreibform(en):