Rechtung, f.

Rechtspflege, Rechtsprechung; rechtliche Behandlung einer Angelegenheit, Prozeß, Gerichtsverhandlung; auch: das Urteil selbst (1413), Bestrafung (1375)
Rechtsanspruch, Recht auf, an etwas (zB. auf eine Abgabe, Leistung oder Handlung); Nutzungsrecht; Berechtigung; auch die Leistung, Abgabe selbst; häufig in Übergabeformeln in Reihung mit Eigenschaft, Freiheit, Gewohnheit, Nutz u.ä.
rechtliche Regelung, Rechtssatzung; auch kollektiv verwendet für das gewiesene Recht einer Gemeinschaft (Weistum); Vereinbarung, Vertrag (Belege 1371, 1471)
Herrschafts-, Gerichtsgebiet
Gerechtigkeit, gerechtes Handeln; auch das Resultat dessen; Schadensersatzleistung, Wiedergutmachung
Amtsstelle, Posten
Rechtsstatus