Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Rechtverständige
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, m.
wie Rechtsgelehrte, häufig Kollektivbez. für die zur Rechtsweisung berufene Instanz
- sal eyn erbar rath ... ir erkentnis vnd spruch wie recht ist, ader vff belernung der rechtuerstendigen ... fertigen1486 ErfurtRatGB. 411Faksimile (ca. 81 KB)
- mit rathe der rechtvorstendigen1496 ArnstadtUB. 429Faksimile (ca. 161 KB)
- das fuͤrter die straff an leyb, leben oder aber zu buss vnd besserung erkant werde, alles nach sunderlicher ratgebung der rechtverstendigen1507 BambHGO. Art. 167Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1507 - in DRQEdit
- soll das stadt-buch, darinnen der stadt rechte und willkuͤhr stehen ... den hochgelahrten wohl erfahrnen rechtsverstaͤndigen ... eingethan werden, zu corrigiren1510 Heinemann,StatRErfurt 123Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wollen wir, daß dieser gebrechen halben ... durch die rechtsverständigen ... ein auszug gemacht ... werde1518 ErnestLTA. 132Faksimile - digitalisiert im Rahmen von UrMEL
- wölt mich [pfarher] dergestalt gehalten haben, das mirß kein rechtuerstendiger solt vnbillichen1525 BlWürtKG. 6 (1902) 37
- richter vnd scheppen ader rechtverstendige1525 Strieder,Notariatsarch. 419
- diewil die genant E. der uneren jemermedar sich gewert und von dem H. gerissen, und er daruff geredt hat, er well sy han, wellches han by allen recht-verstendigen für zur ee han verstanden wirt1530 SchweizId. XI 996Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- handl der richter ... nach ratt der rechtverstendigenum 1530 NÖsterr./ÖW. VII 615Faksimile (ca. 43 KB)
- soll ... gemellte oberkeit ... bey rechtverstenndigen raths pflegen1532 CCC. Art. 72Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1533 - in DRQEdit
- von partheyschen consiliariis ader rechtvorstendigen1532 LeipzUnivUB. 494Faksimile - digitalisiert vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde (ISGV)
- sol ein richter ... die rechtsuerstendigen zu rathe ziehen, das er einen vnschuldigen one genugsame vermutunge nicht peinigen lasse1541 König,Proz. 7v
- ob ... einigerley zweyfall einfiel, soll es um weiterer unterrichtung an die rechts-verstaͤndige gelangen1563 Moser,KreisAbsch. I 254Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- soll ... auf der rechtuerstendigen vnd der geschwornen werckleüt gepflegnen rath ... entliche erkantnus geschehen1564 NürnbRef. 1564 XXVI 15Volltext (und Faksimile) - in DRQEdit
- im consistorio sollen sitzen ain doctor oder sunst ein rechtsverstendiger aus den räten unser regirung1567 Kulmbach/Sehling,EvKO. XI 371Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so der klaͤger jhme fuͤrnimpt einen richterlich zubeklagen, soll er vorhin ... bey eim frommen vnnd rechtuerstendigen rath suchenTeutschForm. 1571 3r
- ein erbar rat der stadt Itzeho werden alß die rechtsvorstendigen sich selbsten zun ehren und den parten zu billichem gehorsam und straff in diesem hinvortan aller gebur zu vorhalten wissen1573 HolstVierstUrt. 516
- so einer vmb stelens willen in ein geweichte kirchen ... bricht ... die sein all nach gelegenhait der sach vnd rath der recht verstaͤndigen zustraffen1573 SteirPGO. I 131Volltext (und Faksimile), Ausgabe von 1575 - in DRQEdit
- sind ... weltliche rechtsverstendige mit im consistorio1574 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 293Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- diß ist des cardinals Johannis Durandi, so der fuͤrtrefflichst rechtverstaͤndiger zu seiner zeit gewesen, meynung im rechtenspiegel1591 Fischart,Daem. 204Faksimile (ca. 263 KB)
- lassen wirs ... bei gemainen geschribnen rechten und derselbigen recht verstendigen verbleiben1609 Vorarlberg/ÖW. XVIII 330
- da aber ainer oder mehr sich understehen solten, wider die obrigkeit ... hand anzuelegen, ... dieselben sollen ... auf gehaltenen rath bei rechtsverstendigen ... ernstlich gestraft werden1611 WürtLändlRQ. II 266Faksimile (ca. 51 KB)
- solle der richter ohne abgefordertes gutbeduncken der rechtsverstaͤndigen niemahls mit der todt-straff vorbey gehenNÖLGO. 1656(CAustr.) 63 § 5Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- werden dieselben nach ermaͤssung aller umbstaͤnden und erkanntnuß der rechtsverstaͤndigen willkuͤhrlich gestrafft1709 Mutach 150Faksimile (ca. 135 KB)
- alle rechtsverstaͤndige und vernuͤnftige1760 v.Mosheim,KirchR. 272 Anm.
- ob nicht die jüdischen gerichte verbunden ... einen rechtsverständigen zu adhibiren1770 Stern,PreußJuden III 2 S. 1297
- soll ein solcher falscher zeug nach rath der rechtsverstaͤndigen gestraft werden1773 SammlBadDurlach I 145Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- im preußischen muͤssen sie [stadtschreiber] rechtsverstaͤndige seyn1785 Fischer,KamPolR. I 648Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das vormundschaftliche gericht, welches die sicherheit der von dem erblasser ausgeliehenen capitalien nach rechtlichen grundsätzen zu beurtheilen hat, haftet dabey, wenn der erblasser selbst ein rechtsverständiger war, nur für ein grobes ... versehen1794 PreußALR. II 18 § 464