Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Redegeld

2Redegeld

, n.

vom Müller zu zahlende Abgabe für das Betreiben einer Mühle
  • der müller sal auch dem küchenschryber alle sambstag ansagen, wieuiel er den beckern vnd heimbacken der wochen gemalen vnd ihme das redegelt liebern
    um 1520? Michelsen,MainzErfurt 38
unter Ausschluss der Schreibform(en):