Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Redhibition

Redhibition

, f.

Rückgabe einer gekauften Sache gegen Erstattung der Kaufsumme
  • bey solchen handel [pferde-handel] wegen redhibition und der haupt-maͤngel oͤffters streit erreget ... worden
    1697 BrschwLO. II 626
  • redhibition gegen wiedererstattung des stipulirten kaufwerthes ... wenn ein pferd hauptsiech, als moͤnig oder rotzig ist
    1790 Thomas,FuldPrR. III 107
unter Ausschluss der Schreibform(en):