Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Referierung

Referierung

, f.

  • referirung des eydes ... die zuruͤckschiebung des deferirten eydes, relatio juramenti, ist eine gerichtliche handlung, vermittelst welcher derjenige, dem von einem andern der eyd zuvor deferiret worden, ihm denselben wieder in sein gewissen zuruͤck schiebet
    1741 Zedler 30 Sp. 1669
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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