Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reformator
Artikel davor:
Reformationsmittel
Reformationsordnung
Reformationspunkt
Reformationsrat
Reformationsrecht
Reformationssache
Reformationssatzung
Reformationstrafe
Reformationsunkosten
Reformationswesen
Reformator
, m.
I
Erneuerer, Umgestalter, insb. im Bereich der Kirchen
- die aller stöltzten 'geseln, die sich reformatores vund meister der gantzen welt ausgeben1587 Schulz,FremdWB. III 218
- ein reformator der kirchen und religion1588 Schulz,FremdWB. III 219
- [Luther] als reformator des ganzen jetzt aufgeklärten europa ist ... längst anerkannt1792 Schulz,FremdWB. II 219
II
wie Reformationherr
- sagt ein magt zue den reformatoren [...] und gab den herren zu verstohn, wann sie reformieren wöllind, müessinds nit bie den dienstmägten den anfang machen1651 Altschweizerische Sprüche und Schwänke (1941) 37
- reformator1651 SchweizId. VI 651Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons