Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reformieren
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reformieren
, v.
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I
etw. wiederherstellen, erneuern, neu gestalten, einführen
bdv.:
restaurieren
- prelaten laßen sich nit gerne reformiren noch dye orden1439 RefSigm.(Koller) 74Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- das man reformier, das ein yegelicher priester hab ein elich wip1439 RefSigm.(Koller) 153Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
- [vier Ratsmitglieder werden] gheschict van den raide ... om te helpen ordinieren die ghebreke, die onse borgere hebben in die consistory ende die the reformieren1462 UtrechtRBr. Inl. 102 Anm. 2
- wir E., grave tho O., bekennen ... dat wy hebben angesien ... die unformliche ordinentie ... zo bither in der goldtsmedeampt unser stadt E. gewest ... darup wir beweiget worden zynt, sie mit anderen puncten und artickelen, die sie voer nicht gehatt offt geholden hebben, tho reformirende1491 OstfriesUB. II 335Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [hat] kaiser Maximilian ... unnsern burgern ... ire privilegien und satzung in ettlichen articulen erklart, reformiert, vernewt und geendert1526 WienRQ. 268
- waert van node dat dese abdiën gereformeert waren van den genen diese eerst reformeerden, als sinte Benedictus ordene1530 MnlWB. VI 1187
- die gmainen landpot, satzung und gepreuch des fürstentums obern und nidern Baiern, wie dieselben reformiert ... worden1553 Bayern/QNPrivatR. II 1 S. 161
- zu bessern und zu reformieren1555 RKGO.(Laufs) I 27 § 6
- das keiserlich cammergericht an personen ... und sonst in allen andern mengeln und gebrechen zu visitiren und ... zu corrigiren und reformiren1555 RKGO.(Laufs) I 50 § 2
- im fall, do die urtheyl auß ubersehen der richter als nichtig oder ungerecht reformirt würden, soll der parthey ir erlegt gelt widerumb zugestelt und mit der execution solcher reformirten urtheyl an dem cammergericht volnfaren werden1555 RKGO.(Laufs) III 53 § 4
- da gibt die tyrolische neu reformierte landordnung ... mass und ordnung1605 Stolz,WehrverfTirol 224
- sagt ein magt zue den reformatoren [...] und gab den herren zu verstohn, wann sie reformieren wöllind, müessinds nit bie den dienstmägten den anfang machen1651 Altschweizerische Sprüche und Schwänke (1941) 37
II
eine religiöse Erneuerung anstoßen, durchführen, eine neue Konfession einführen; reformierte Religion protestantische Konfession; reformiert (sein) sich zu einer religiösen Erneuerung, zur neuen, reformierten Konfession bekennen
- sind zuosammen kommen die vier obristen reformierten väter ihres reformierten klosters zuo Bern1. Hälfte 16. Jh. SchweizId. VI 652Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
- haben wir ... unsers fürstenthumbs zugethane prelaturenklöstern der augspürgischen confession gemeß reformieren ... lassenWolfenbüttelKO.(1569) 244Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- darinnen den ständen augspurgischer confession außtruckhlich zugelassen und nachgeben würdt, die clöster so hinder ihnen gelegen, ihres freyen willens zu reformirn1598 Kratsch,Justiz Anh. 13
- ich habe ... mehr reformiert mit meinem evangelio, denn sie vieleicht mit fünf concilijs hetten gethan16. Jh. Luther/DWB. VIII 492
- da ein stand deß reichs in seinen landen und obrigkeiten, reformirt stifft und clöster und andere gefäll, nach dem passawischen vertrag eingezogen1600 Kratsch,Justiz Anh. 14
- statt Gmünd in Khärnden reformiert, vnd des euangelischen predigers hauss in grundt nidergerissen [gegenreformiert?]um 1600 SteirGBl. 2 (1881) 99Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- nit allein diß im religionfriden erlaubte recht, so auch die christliche billichkeit jeder obrigkeit zugibt, und der ander theil selbst gebraucht, daß nemblich jeder in seinem fürstenthumb, landschafft, herrschafften, obrigkeit, gebiet reformiern möge, denen, so zur evangelischen religion tretten, zu benemen1601 Kratsch,Justiz Anh. 15
- von der blossen lehens ... qualitaͤt, sie kommen vom koͤnigreich boͤhmen oder churfuͤrsten und staͤnden deß heil. roͤm. reichs ... entstehet die gerechtigkeit zu reformiren nicht1648 TheatrPacis I 128Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- damit sie in unserm consistorio nicht examiniret, und hernachmahls den gewoͤhnlichen priester-revers nicht unterschreiben duͤrffen, uns also vieleicht vermeynen, daß sie hernach desto freyer die reformierte religion schmaͤhen ... und sonsten unsere edicta uͤbertreten moͤgen1666 CCMarch. I 1 Sp. 393Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- alle ... reformierte persohnen ... ihr landt und mannrecht für sich und ihre nachkommene für immer und ewig verlohren haben1711 BernStR. VI 1 S. 480Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- dadurch alle geistlich closter in vnsrn landen reformiret vnd wider zcu redelicher geistlicher regirung bracht werdin, ein iglichs nach ußatzungen vnd regeln sins ordins1719 HessJb. 6 (1956) 155 Anm. 74
- die katholische, evangelische, reformierte religionum 1795 StaatsRHeilRömR. 58
III
ermahnen, zurechtweisen
- [die Schulherrn erhalten den Auftrag, die Schüler] in miner herren psoldung all fronvasten [zu] examinieren und reformieren1548 SchweizId. VI 652Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
IV
eine Reformation (IV) einlegen
- mits denwelcken de voirscreven aenlegger presumerende nu sulcken dooden questie wederom te verwecken ende te resusciteren oft te reformeren, niet sculdich en is ontfangen noch gehoirt te wordden1496 CoutBrab. II 2 S. 20
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