Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regentenamt
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Regen
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, n.
Amt (Aufgaben und Stellung) des Regenten (III)
- die hohe maiestät gottes uns ... in unser hohes regenten-amt versetzet1618 Parchim bei Schwerin/SchulO.(Vormbaum) II 208Faksimile - in Google Books
- wie sie [unsere soͤhne] es ... vor dem herrn aller herrn, der ihnen das regenten-amt anvertrauet, zu verantworten getrauen1652 Moser,Hofr. I 55Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- befoͤrderung gemeiner wohlfarth, conservation des staats, und beschuͤtzung des unterthans vor inn- und aͤußerlicher gewalt und unrecht, sind seine [regent] aus der natur ... des regentenamts ... fließende vorzuͤgliche pflichten1770 Kreittmayr,StaatsR. 62Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es in unser regentenamt nicht einschlägt, in partheysachen verhandelte acten zu lesen1786 Flurschütz,Würzb. 102 Anm. 214
- [eine gesetzgebung] würde in eine grosse inconsequenz fallen, wenn sie das wichtige regentenamt der unerfahrnen und ungebildeten jugend überlassen wollte1804 Gönner,StaatsR. 84Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [staats-anlehen] aufzunehmen eine dem regentenamt anhaͤngige befugniß ist1806 SammlBadStBl. III 13