regierungsfähig, adj.
regierungsfähig, adj.
körperlich und rechtlich zur Übernahme der Regierung imstande
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sind ihme [minderjähriger Sohn eines Königs] die fuͤrnehmste reichs-senatorn zu vormuͤndern constituiret worden, deren ammt aber, so bald als er das funffzehende jahr seines alters erreicht, und mithin regierungs-faͤhig worden, wieder aufgehoͤret1697 Faber,Staatskanzlei I 802
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wenn es in erbreichen an regierungsfaͤhigen nachfolgern gebrechen will1758 v.Justi,Staatsw. I 44 Faksimile
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[Bitte an den Kaiser,] daß künftig alle erstgebornen prinzen in dem fürstlichen hause Weimar nach vollendetem 18. jahr regierungsfähig sein möchtenvor 1797 ZDKulturg.² 4 (1875) 680