Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsfehler
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, m.
dem Land zum Nachteil gereichendes Verhalten einer Regierung; hier als Grund für das Eingreifen der Parteien einer Erbvereinigung
- wenn wider verhoffen üble administration, und solche regierungsfehler vermercket würden, daher endlich dem lande schaden, ungemach und abgang verursachet werden möchte, daß sodann die andern nicht allein ... abmahnung zu thun, sondern auch im fall außbleibender beßerung die in rechten erlaubte mittel darwider anzuwenden, ... macht haben sollen1695 Erbvereinigung Hohenzollern/Schulze,Hausg. III 727