Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regierungsgeschäfte
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, pl.
Gesamtheit des Regierungshandelns
- [Testament Hzg. Wolfgangs:] nachdem ihre liebden nunmehr etwas zu einem mehren alter gereicht, und wir nit wollen, daß sie in solchen angehenden betagten alter mit vielen und sonderlichen regierungsgeschaͤften ... beladen1568 Bachmann,PfalzZwbrStaatsR. 93Faksimile - in Google Books
- von unsern kanzelei- und weltlichen regirungsgescheftenum 1616 Bremen/Sehling,EvKO. VII 1 S. 33Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- er [Regent] hört guten rat an, aber er verläßt sich nicht gänzlich auf seine ratgeber, sondern unterzieht sich selbst der regierungsgeschäfte1757 RechtVerfMariaTher. 288
- vermoͤge des allgemeinen grundsatzes muͤssen alle regierungsgeschaͤffte der republik zu befoͤrderung ihrer gluͤckseligkeit eingerichtet werden1758 v.Justi,Staatsw. I 53Faksimile (ca. 74 KB)
- die nachgebohrne herrn nehmen an den staats- und regierungs-geschaͤfften ordentlicher weise keinen antheil1761 Moser,Hofr. II 43Faksimile - in Google Books
- jus constituendi officia vel munera publica ist ein unwidersprechliches landeshoheitsrecht, worinn alle reichsstaͤnde so weit uͤbereinskommen, daß sie hoch und niedere aemter bestellen, solche sowohl einzelnen personen, als ganzen corporibus anvertrauen, und die regierungsgeschaͤfften durch sie vertretten lassen1770 Kreittmayr,StaatsR. 154Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die innern regierungsgeschaͤfte und die finanzverwaltung laͤßt er [staatsvormund] durch die ordentliche kollegien versehen, und traͤgt nur als obervormund daruͤber die aufsicht1785 Fischer,KamPolR. I 229Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß dieselbe [polizey] alle die groͤssern und kleinern regierungsgeschaͤfte enthalte, die nicht gerade auf erhebung und verwaltung der einkuͤnften [ua.] ... sich beziehen1787 Tafinger,PolKamR. 28Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- eine gedraͤngte darstellung der eigentlichen kanzley- und regierungsgeschaͤfte1791 Malblank,Kanzleiverf. I p. 10Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die verschiednen arten der innern staats-thaͤtigkeit nebst den dazu noͤthigen maasregeln -- regierungsgeschaͤfte in weiter bedeutung1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 43Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- unter beiden reichsgerichten hat ... der reichshofrath als kaiserliches regierungscollegium vor dem reichskammergericht den vorzug, dass regierungsgeschäfte, gnadensachen und gegenstände der kaiserlichen reservatrechte ... ausschliessend von demselben ... behandelt werden1804 Gönner,StaatsR. 517Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)