Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsführung

Regimentsführung

, f.

wie Regiment (III) 
  • ob wir [Graf] wohl auch für unser person einem jeden pfarrer freigestellt haben wollen, wo einer oder auch mehr austragenden amt an solcher unser person regimentsführung, wandel, oder leben ... mangel oder fel hette, dass er uns solches ... untersagen möge
    1574/77 Henneberg/Sehling,EvKO. I 2 S. 293 [Passus in der Handschrift durchgestrichen]
  • die grösseren städte dieses landes ... haben ... das recht, daß, wenn ein oder anderes mitglied aus denen zur regimentsführung in denselben angesezten obrigkeitlichen personen abgehet, die nachbleibenden zwei subjecta wählen
    1778 ZHambG. 42 (1953) 150