Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsgalgen

Regimentsgalgen

, m.

zur Hinrichtung für verurteilte Soldaten aufgestellter Galgen
vgl. Landgalgen
  • ein verstendiger oberster lesset auch keinen kriegeßmann, der sich vorhin hat ... wolgehalten ... an einen erblichen landt- oder feldtgalgen hengen, sondern ... an grüne beume ... oder an regimentsgalgen, die in städten auff den marckt, oder sonst in feldtläger vor das quartir gebawet ... werden
    1590 v.Bonin,RechtsverfHeer 113