Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsprofos

Regimentsprofos

, m.

wie Regimentshenker?
bdv.: Profos (I)
  • [Gerichtstaxen:] von einem standt- oder cammerrecht zu halten von iedem vorgestellten und vom regimentsprovosen angeklagten ... dritthalben reichsthaler
    1626 v.Frauenholz,Heerw. III 1 S. 253
  • wann ein solcher ... musquetierer in euer hoch-fuͤrstl. gn. quartier kaͤme, sie wuͤrden ihrem regiments-profoß befehlen, daß er ihm ein par nasenstuͤber gebe
    1663 Schuppius 810
unter Ausschluss der Schreibform(en):