Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentsunkosten

Regimentsunkosten

, m.

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wie Regimentkosten 
  • es ist ... allein bey dem ordinari-abzug der regiments-unkosten ... zu lassen
    1695 Moser,StaatsR. 30 S. 121
  • denen gemeinen die gewöhnliche restzettuln ertheilen über die bewilligte regimentsunkösten 
    1746 Fellner-Kretschmayr III 455
  • so dann den unter-officieren und gemeinen vor regiments-unkosten denen zu pferd 6 kr. denen zu fuß ... 3 kr.
    1773 Moser,KreisVerf. 538
unter Ausschluss der Schreibform(en):