Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Regimentunterschrift
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Regimentsunkosten
Regimentunterschrift
, f.
Unterschrift der Personen, die an einem Regiment (II) beteiligt sind
- regimentunterschrift halb jedes ad part vorzunehmen, und daß mit dem könig ad part und ufn landtag tractirt werde, und daß i. maj. nichts confirmiren möchte, was s.ch.d. nicht subscribirt1644 ProtBrandenbGehR. II 539Faksimile - in Google Books