Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): registrieren
Artikel davor:
Registratoramtsadjunkt
Registratoramtsverwalter
Registratur
Registraturamt
Registraturbuch
Registraturhandlung
Registraturkasten
Registraturkunst
Registratursache
Registraturwerk
registrieren
, v.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
etwas verzeichnen, in eine Registratur (II), ein Protokoll aufnehmen
- so meinen wir ouch nit, das derselbe Raban dheinen unsern majestat briefe furgezogen habe oder furgeziehen möchte, der nit registrieret sie, wann man in unserer canzly keinen majestatbrief spülgen zu versigeln, er sy dann geregistrieret und habe des sein zeichen1414 MIÖG. 2 (1881) 118
- hern S.P. lehenbrieff ... findet man von worth zu worth in dem rotten österr. buech geregistriert1481 Seeliger,RegisterKönigsh. 298 Anm. 6
- was auch privilegia brieff und verschribung sin oder hynfur gemacht ... werden, sollen in zwey bucher registrirt, der wir eyns in unser cantzly behalten und das ander den obgnanten dechant und capitel gelibert werden1482 Kirn,MainzKanzlei 38
- [Vereidigung eines Ratssekretärs, damit er] alle saichen, die bynnen der raitzkamer verdragen ind bevolen wurden, mit flysse anzeychene ind registriere1483 Pitz,OsnabrRegistratur. I 66 Anm. 18
- [der Taxator darf keinen] taxirten brieff ausser hannden geben, er hab dan denselben den registrator zuvor verlesen unnd wie sich geburt registriren lassen1494 ÄltesteOrdnReichskanzlei 7
- ferrer sol er [registrator] aber halten ein puech von dem heiligen reiche, darein alle brief so not seien, von allem bekennen, instruction, beslossen oder offen missifen registriert sollen werden1498 Fellner-Kretschmayr II 13Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- [kaiserlicher Auftrag,] da die guldin bullen und brief von wort zu wort nie geregistriert, sonnder nur ausgetzogen worden, dieselben brief alle lateinisch und teutsch zusammen ze registrieren1509 Stolz,OöstArchivwesen 88
- wat [vom Kirchenschatz] noch vorhanden und vorkoft, schal men registrern1535 PommVis. I 29
- der substitut und mitthelffer des registrators soll die künglichen bevelch und antwortten auf das fürderlichst registrieren, damit die original fürderlich verwart werden1535 Stolz,OöstArchivwesen 133
- [der Registrator soll] alle schriften und acta, so weder in verhör noch rechtlich prozeß khomen sein, in verwarung haben, dieselben ordentlich mit der jarzall, monat und tag registrieren1555 Mudrich,SalzbArchivw. 186
- was dann nach unserm angesetzten handzaichen darunder von papieren briefen, missiven oder patenten were, die sol unser taxator ubersehen, was von nöten registriern lassen1559 Fellner-Kretschmayr II 297Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- die haubtbrief der fürsten von Österreich ... haben wir als instrumenta comunia in iren lädlen im schazgewelb wie sie zuvor registriert, unverruckt beliben ... lassen1565 BeitrSteirG. 37/40 (1914) 34
- erscheint die gegenparth vnd gibt die interrogatoria oder fragstuͤck, sollen die angenommen vnd registrirt werdenTeutschForm. 1571 Bl. 113rFaksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- eß sollenn auch alle lehenbrieff jn ein sonderlich buch registrirt werden1573 Kamptz,MecklStPrR. V 338Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein registrator soll fürnehmblichen zu registriren und extrahiren der gantzen verwaltung angehörige stücke, deren privilegia, freyheiten, oberherrlich- und gerechtigkeiten, auch urbar, brief, uhrkundten, sahlbüchern, registern, monumenta, documenta und dergleichen ding, darauß der stift, clöster, derselbigen pflegereyen, kellereyen, schaffnereyen, collecturn und höfen gerechtigkeiten zu erkundigen, mit fleiß ersehen1576 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 495Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [die Kammerräte sollen] alle und jede schriften, so inen nach laut eines inventary bey der cammer überantwortet werden, in fleißiger und sicherer verwarnuß halten, auch solliche schriften dermassen registrieren, daß sy zu fürfallender notturft leichtlich gefunden werden mögen1588 Mudrich,SalzbArchivw. 189
- [Pflicht des Kammerpräsidenten: er solle] solche [urkhunden und schriften] bestes vleis versorgen und verwahren und mit eheistem in ein ordenlich inventarium bringen und dieselben ordenlich registrieren lassen1590 Mudrich,SalzbArchivw. 7
- demnächst sol unser secretarius alle acta, gerichtliche handelungen, schriftliche documenta und was gerichtlich eingebracht wird, mit fleiß aufnehmen, gebührlich registriren und verwahren1640 Engel,LippeArchive 105
- so sollen sie [secretarien, welche zugleich des registratoris amt verwalten] ... sich angelegen seyn lassen, ... daß sie von den supplicationibus, productis, decretis, mandatis, und was dessen mehr ist, nichts ungeregistriret liegen lassen, sondern ein jedes nach der ordnung, wie es eingekommen, registriren1669 GesSammlMecklSchwerin I 61Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- müssen die sachen ... ins landbuch registriret werden1718 Preußen/QNPrivatR. II 2 S. 198
- dem archivregistrator liegt ob, die akten nach dem ihm vorgelegten plane zu registriren1800 Zinkernagel 109