Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Registrierungsgebühr

Registrierungsgebühr

, f.

Verwaltungsgebühr für die Eintragung in ein Register 
  • sollen sie dafuͤr [Eintragung gesamthändischer Lehen in das Lehnsregister] mehr nicht als 8. gute groschen, worunter das stempel-papier mit begriffen, vor registrirungs-gebuͤhr erlegen
    1689 CCMarch. II 5 Sp. 52
unter Ausschluss der Schreibform(en):