Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reibermagdordnung

Reibermagdordnung

, f.

Verordnung über die Tätigkeit einer Reiberin 
  • [Übschr.:] reybermagt-ordnung. ein reybermagt solle schuldig sein, yer anzal kübel und hüte, wie von alter bruch, zu haben
    1536 HohenzollJh. 11 (1951) 76