Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichdefension

Reichdefension

, f.

militärische Verteidigung des Reichs (II) 
  • in den übrigen der reichsdefension und exekution und polizeiordnungen auf denselben deputationstag ebenmäßig verwiesenen ... punkten
    1654 JRA.(Laufs) § 191
  • die reichs- und landesdefension 
    1670 Moser,Reichstage II 374
  • hat man [crays] zur gemeinen reichs-defension und securitaͤt ... sich dergestalt parat und gefaßt zu halten bewilliget, daß
    1685 Moser,StaatsR. 29 S. 356
  • die reichs-defension seye nicht des crayses particular-werck
    1747 Moser,StaatsR. 31 S. 483
  • da nunmehr stehende heere bedürfniss sind, und die reichsdefension auf reichsständischen contingenten ruhet, so gehört die unterhaltung eines proportionirten landesmilitärs auch in friedenszeiten zu den reichsbedürfnissen
    1804 Gönner,StaatsR. 766
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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