Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichdefension
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Reichsbewilligung
Reichsboden
Reichsbrauch
Reichsbrief
Reichsbuch
Reichsbürde
Reichsburg
Reichsbürger
Reichburggrafschaft
Reichdefension
, f.
militärische Verteidigung des Reichs (II)
vgl.
Reichskrieg
- in den übrigen der reichsdefension und exekution und polizeiordnungen auf denselben deputationstag ebenmäßig verwiesenen ... punkten1654 JRA.(Laufs) § 191
- die reichs- und landesdefension1670 Moser,Reichstage II 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hat man [crays] zur gemeinen reichs-defension und securitaͤt ... sich dergestalt parat und gefaßt zu halten bewilliget, daß1685 Moser,StaatsR. 29 S. 356Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichs-defension seye nicht des crayses particular-werck1747 Moser,StaatsR. 31 S. 483Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da nunmehr stehende heere bedürfniss sind, und die reichsdefension auf reichsständischen contingenten ruhet, so gehört die unterhaltung eines proportionirten landesmilitärs auch in friedenszeiten zu den reichsbedürfnissen1804 Gönner,StaatsR. 766Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)