Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1reichen

I räumlich
  • 1 sich erstrecken, auch übtr. auf Verwandtschaftsgrad
  • 2 greifen
II geben
  • 1 in Rechtsverhältnissen: jm. etwas hingeben, aufgeben, übergeben, leisten
  • 2 in anderen Zusammenhängen: spenden, darreichen (auch von Leibzeichen (I)), verabreichen
III holen, empfangen
IV gelangen
V genügen, ausreichen
VI gereichen