Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1reichen
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Reichsdisposition
Reichsdorf
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Reiche
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Reichsedikt
1reichen
, v.I räumlich
II geben
- 1 in Rechtsverhältnissen: jm. etwas hingeben, aufgeben, übergeben, leisten
- 2 in anderen Zusammenhängen: spenden, darreichen (auch von Leibzeichen (I)), verabreichen
III holen, empfangen
IV gelangen
V genügen, ausreichen
VI gereichen