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1Reicher
, m.2Reicher
, m.(reichern)
, v.Reicherung
, f.Reichserbamt
, n.I vererbliches Reichsamt; insb. zur Vertretung der Reichserzämter von deren Inhabern an bestimmte Adelsgeschlechter verliehenes Hofamt im Hofstaat des deutschen Königs und Kaisers
II Inhaber eines Reichserbamtes (I)
(Reichserbe)
, n.Reichserbin
, f.Inhaber des vom Kurfürsten von Brandenburg als Reichserzkämmerer an die Grafen von Hohenzollern verliehenen Reichserbamtes (I)
Amtsstelle des Reichserbkämmerers
Inhaber eines Reichserbamtes (I); das Amt war den Grafen von Werthern verliehen
Inhaber des vom Kurfürsten von Sachsen als Reichserzmarschall an die Grafen von Pappenheim verliehenen Reichserbamtes (I), mit dem die Jurisdiktion auf den Reichstagen verbunden war
Amtsstelle des Reichserbmarschalls
Reichserbritter
, m.Inhaber des vom Kurfürsten von der Pfalz, mit Einrichtung der neuen Kurwürde vom Kurfürsten von Braunschweig-Lüneburg als Reichserzschatzmeister an die Grafen von Sinzendorf verliehenen Reichserbamtes (I)
Reichserbschenk
, m.Inhaber des vom Kurfürsten von der Pfalz als Reichserztruchseß an die Grafen von Waldburg verliehenen Reichserbamtes (I)
wie Reicherbkammertürhüter
Reichserzamt
, n.Stellung des Reicherzjägermeisters
Inhaber des Reichserzamtes des Kämmerers (II 2), welches mit der brandenburgischen Kurwürde verbunden war
wie Reichskanzlei (I 1)
Reichserzkanzler
, m.Amtsbez. des Kurfürsten von Sachsen als Inhaber des Reichserzamtes eines Marschalls (II)
Reichserzschenk
, m.Bez. des Kurfürsten der Pfalz bzw. von Bayern als Inhaber des Reichserzamtes eines Truchsessen