Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Reicher

1Reicher

, m.

Überträger eines Rechts
  • ich ... gelobe ... als ein lehenhere und reicher, sie darbei [erbgüter, lehen und zinse] ... zu vorteidingen
    1516 KahlaUB. 81
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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