Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichkrämer
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Reichkrämer
, m.
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in Schlesien einer der 'reichen Kaufleute' (urspr. institores divites) im Ggs. zu den armen Handelsleuten (institores pauperes), den Partkramern (vgl. SchlesWB. 377f.)
vgl.
Partierer (II)
zu
reich (I)
- die geschwornen u. eldisten der reichcromer1454 Breslau/SchlesWB. 378
- ist D.K. eyn reychcromer by uch zcu Gorlicz gewest1469 Neumann,MagdebW. 99Faksimile (ca. 144 KB)
- de erbarn eldisten der reichcromere als zelewartere Petri, des stadschreibers seligen1475 MagdebR. II 2 S. 405
- meister E. vnd ... einem reichkromer ... jre ware jst genomen wurden1509/16 GörlitzRatsAnn. I/II 27Faksimile - in Google Books
- daß ein und der andere reichkrämer ... in häusern und gewölben der stadt die krämerwaaren einzelweise verkaufen ... mögen1668 ZSchles. 18 (1884) 177
- wegen großer unordnung der procession, wiewohl die stadt Breslau ... einen eltesten der reichs-craͤmer ... darzu verordnet hatten [sic], die alle dinge in gute ordnung brachten1719 Lünig,TheatrCerem. I 35Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- reichcramer, eine art von handelsleuten in gewissen orten Schlesiens ... es ist ... erwiesen, daß sie reichcramer heissen, weil sich ihre vorfahren aus dem reiche zuerst nach Breßlau und andern orten in Schlesien gezogen, und werden auch in ihren privilegiis also genennet. sie handeln mit specereyen, eisenwerck, bley und allerhand andern waaren1742 Zedler 31 Sp. 24f.Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da in dieser stadt [Breslau] ausser denen sogenannten part- und reichcrämern wenigstens dritthalbhundert kaufleute vorhanden sind1744 Stern,PreußJuden III 2 S. 1160
- reichkramer, sind in Breßlau und andern orten Schlesiens eine gewisse art von handelsleuten, so mit specereyen, eisenwerk, bley und andern waaren handeln1755 Ludovici,KfmLex.1 IV 1014
- ein der bevölkerung der stadt Breslau ... hinderliches monopolium ... vermöge dessen der ganze à la minuta handel von specerei und andern waren in den händen der 100 sich in das sogenannte befreite collegium mercatorum einwerbender kaufleute und einiger 40 reichscrämer befindet1777 Stern,PreußJuden III 2 S. 1345