Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsabschiedsmäßig
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Reich
reich
Reichsabschied
reichsabschiedsmäßig
, adj.
einem Reichsabschied entsprechend
- gestalten man ... die reichs-abschids-maͤßige verordnung fuͤrzunehmen sich ... vorbehalten thut1686 Moser,StaatsR. 30 S. 32Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichs-abschieds-maͤßige appellations- und revisions- auch andere ordentliche huͤlff und mittel rechtens1715 RAbsch. IV 335Faksimile (ca. 115 KB)
- endlich gibt es auch reichs-abschids-maͤßige oder solche vertraͤge, welchen hernach die krafft und wuͤrckung eines reichsabschides beygeleget worden ist1774 Moser,Reichstage II 542Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichsabschiedsmaͤßigen fuͤnf procent [Zinsen]1790 Thomas,FuldPrR. III 5Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte