Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsabschiedsmäßig

reichsabschiedsmäßig

, adj.

einem Reichsabschied entsprechend
  • gestalten man ... die reichs-abschids-maͤßige verordnung fuͤrzunehmen sich ... vorbehalten thut
    1686 Moser,StaatsR. 30 S. 32
  • die reichs-abschieds-maͤßige appellations- und revisions- auch andere ordentliche huͤlff und mittel rechtens
    1715 RAbsch. IV 335
  • endlich gibt es auch reichs-abschids-maͤßige oder solche vertraͤge, welchen hernach die krafft und wuͤrckung eines reichsabschides beygeleget worden ist
    1774 Moser,Reichstage II 542
  • die reichsabschiedsmaͤßigen fuͤnf procent [Zinsen]
    1790 Thomas,FuldPrR. III 5