Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsadmiral
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Reich
reich
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reichsabschiedsmäßig
Reichsacht
Reichsächter
Reichsadel
reichsadelig
Reichsadler
Reichsadlerfahne
Reichsadmiral
, m.
oberster Befehlshaber der Seestreitkräfte eines Reichs
- nachdem ire keis. mt. hievor von wegen eines reichsadmiral etlich bedenken furbracht1571 MittStArchKöln 18 (1889) 13
- in ... beysein ... Magnus Uhlfeld zu Sielsoe, reichsadmirals1614 Rigafahrer 274Faksimile - in Google Books
- der herr reichs-admiral [graf Wrangel]1660 ProtBrandenbGehR. VI 168
- obwohl das deutsche reich keine flotte hat, so hat es doch zuweilen einen reichsadmiral gehabt1798 RepRecht I 264Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)