Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsadmiral

Reichsadmiral

, m.

oberster Befehlshaber der Seestreitkräfte eines Reichs
  • nachdem ire keis. mt. hievor von wegen eines reichsadmiral etlich bedenken furbracht
    1571 MittStArchKöln 18 (1889) 13
  • in ... beysein ... Magnus Uhlfeld zu Sielsoe, reichsadmirals 
    1614 Rigafahrer 274
  • der herr reichs-admiral [graf Wrangel]
    1660 ProtBrandenbGehR. VI 168
  • obwohl das deutsche reich keine flotte hat, so hat es doch zuweilen einen reichsadmiral gehabt
    1798 RepRecht I 264
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