Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsächter

Reichsächter

, m.

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Person, die sich in der Reichsacht befindet
  • dass er ihn als reichsächter in seinem land nicht gedulden sollte
    1626 FRAustr. 41, 2 S. 358
  • es kan auch ein stand des reichs nicht einmahl einen reichs-aechter in seinem territorio aufnehmen
    1705 KlugeBeamte I2 355
  • die banniti und deportati, heut zu tag die reichsaͤchter 
    1721 KlugeBeamte IV 580
  • vermoͤg herkommens und der kriegsgeseze sind davon [Soldatenstand] ausgeschlossen ... juden, zigeuner, reichsaͤchter 
    1785 Fischer,KamPolR. I 567
unter Ausschluss der Schreibform(en):