Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsafterlehnsherrschaft

Reichsafterlehnsherrschaft

, f.

dem Herrn eines Reichsafterlehens unterstehendes Territorium
  • da ... alle unsere königl. boheimbische reichs-after-lehens-herrschaften ... in fünf theile zerschlagen gewesen
    1668 Schulze,Hausg. II 279