Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsakt
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Reichsadler
Reichsadlerfahne
Reichsadmiral
Reichsafterlehen
Reichsafterlehnsherrschaft
Reichsakt
, m.
förmliche Rechtshandlung der Reichstände oder des Reichs (II)
- daß erstgedachte statt ... allen reichs-actibus, wie auch desselben reichs-abschiedes publication beygewohnet [habe]1654 Moser,StaatsR. 39 S. 417Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- da dises [die exequien vor den kayser zu Regenspurg] der erste solenne reichs-actus unter dem neuen kayser seye1742 Moser,StaatsR. VII 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)