Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsakten

Reichsakten

, pl.

Gesamtheit der offiziell von der Reichskanzlei (I 1) verzeichneten, auf einzelne Vorgänge im Reich (II) bezüglichen und zu deren Beweis dienenden Schriftstücke
  • von den reichsacten, completion und abschreibung derselben
    1569 Demeter,KurmainzKanzleispr. 19
  • werden alle solche schrifften, copeyen und original bey der meyntzischen cantzley behalten und zu den reichsacten in guter ordnung verfasset, auch im reichs-protocollo sub certis numeris signiert
    1577 RTTraktat(Rauch) 89
  • geben die reichsacta klärlich, das ... keine solche neutralitet zwischen dem reich und den staaden niemals ... aufgerichtet worden
    1637 UrkBurgundKr. II 450
  • reichs acten 
    1683 MittÖstArch. 10 (1957) 144
  • daß man ... was die comitialia anbetreffe, aus denen reichs-actis ... sich erinnere, wie mit denen schwaͤbisch- und ober-rheinischen craysen ...fuͤr gut befunden worden
    1699 Moser,StaatsR. 31 S. 248
  • soll der gesandte ... bitten, denselben [gewalt] zu denen reichs-actis zu verzeichnen
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1011
  • wenn die roͤmische koͤnigswahl nicht in Frankfurt vorgenommen wird, so uͤbergibt die stadt dem kurfuͤrstlichen kollegium eine ... vorstellung, damit solche, zu der erhaltung ihrer gerechtsamen, den reichsakten beygelegt werde
    1791 MerkwKönigswahl 22
  • verlangt man also, daß etwas zur legalen notiz des reichs kommen, und daß ein schreiben, oder eine schrift ein theil der reichsacten werden soll, so muß man sich ... an das directorium ... wenden
    1801 RepRecht VI 133
  • die rechte des reichsdirectoriums sind sehr ausgebreitet. 1) bei demselben muss alles, was theil der reichsakten werden soll, übergeben werden
    1804 Gönner,StaatsR. 253
unter Ausschluss der Schreibform(en):