Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsamt
Artikel davor:
reichsadelig
Reichsadler
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Reichsafterlehen
Reichsafterlehnsherrschaft
Reichsakt
Reichsakten
reichsalliiert
Reichsalliierte
Reichsamt
, n.
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I
hohes (Erz-)Amt des Reichs (II); auch der Amtsinhaber
vgl.
Reichserbamt (I),
Reichserzamt
- keyser Otto der dritte hat am ersten gewissen familien diese hohe reichs-aemter [d.i. die vier hoͤchste und fuͤrnehmste weltliche ertz-aemter im roͤmischen reich] zugeeignet1689 Valvasor,Krain III 1 S. 9Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- damit er [graf von Lamberg als Prinzipalgesandter] ... von allem dem kundbaren reichs-herkommen zuwiderlauffenden, auch zu sonderbarer beschwerde eines oder andern reichs-amts gereichenden actibus sich enthalten moͤge1690 Moser,StaatsR. 45 S. 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß es wider das reichs-herkommen ... lieffe, auswaͤrtige maͤchtige cronen zu reichs- und crays-aemtern und collegiis zuzulassen1700 Moser,StaatsR. 27 S. 565Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann die reichs-aemter ... beym kayserlichen hofe gegenwaͤrtig und bey der belehnung persoͤnlich assistiren1720 Lünig,TheatrCerem. II 940Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- nachdeme die reichs-insignien dahin [bischoffs-hof] gebracht worden, brachte der abt zu Fulda die crone ... in die kayserliche retirade, worauf die reichs-insignien unter die reichs-aemter ausgetheilet wurden1742 Moser,StaatsR. VII 158Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in ansehung ihrer [herrn und erb-schencken von Limburg] ... immedietaͤten und von uralten zeit her getragenen ansehnlichen reichs-amts und prædicats der semper-freyen1746 Moser,StaatsR. 26 S. 409Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichs-aemter sind zwar im allgemeinen verstande alle hohe bedienungen, welche dem h. roͤm. reich zur ehre und wuͤrde geleistet werden; im besondern aber verstehet man darunter gewisse von den ertz-, erb- und hof aemtern unterschiedene erbliche, zur ehre und wuͤrde des reichs verliehene aemter1751 Buder 1053Faksimile - digitalisiert im Rahmen der VD18-Digitalisierung der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt
- von den reichs-erzämtern, reichs-erbämtern, kaiserlichen haus-, hofämtern und andern reichsämtern1757 RechtVerfMariaTher. 461
- die aemter wodurch der kaiser bedient wird, sind die reichs- erz-, erb-, oder hofaͤmter. die erste ... werden nur von den churfuͤrsten vertretten, und zwar das erzcancellariat durch Deutschland von Churmaynz, das durch Gallien und Arrelat von Churtrier, das durch Italien von Churcoͤlln1770 Kreittmayr,StaatsR. 91Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der geist des lehenwesens ... vertrug keine weibsperson auf dem teutschen throne; darum leisten nicht einmal der gemahlin des regierenden kaisers die reichsämter ihre dienste1804 Gönner,StaatsR. 125Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nach kurzer ruhe tritt der kaiser in vollem ornate an das fenster, um die funktionen der reichsämter anzusehen1804 Gönner,StaatsR. 141Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Verwaltungsamt in einer dem Reich (II) zugehörigen Institution
- staͤdtische erwerbung der reichsaͤmter1785 Fischer,KamPolR. I 584Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)