Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsangelegenheit
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, f.
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in die Zuständigkeit des Reichs (II) oder eines anderen Staates gehörige Sache
bdv.:
Reichshandel,
Reichssache
- in vorfallenden reichs-angelegenheiten1681 Moser,StaatsR. 34 S. 547Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gestalten diese hohe reichs-angelegenheit [muͤntzwesen] einem jeden getreuen patrioten ... billig zu sorgfaͤltigen gemuͤthe steigen sollte1696 Faber,Staatskanzlei I 345
- wann in sr.k.m. zu Regensburg, auch zu Wien und Wetzlar habenden reichsangelegenheiten ihm etwas zu verrichten aufgegeben wird1725 ActaBoruss.BehO. IV 1 S. 731
- der kayser solle die chur-fuͤrsten in allen wichtigen reichs-angelegenheiten zu rathe ziehen1747 Moser,StaatsR. 33 S. 358Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn ein regent in allem seinem betragen genugsam aͤußert, daß er an verwaltung der reichsangelegenheiten weiter keinen theil nehmen ... wolle1758 v.Justi,Staatsw. I 398Faksimile (ca. 83 KB)
- wann das gesammte ... reich mit seinem allerhoͤchsten reichsoberhaupt, um uͤber allgemeine reichsangelegenheiten ... zu schluͤssen, zusamm kommt, so heißt es ein reichstag oder comitialversammlung1770 Kreittmayr,StaatsR. 120Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die ausserordentliche engere reichs-versammlungen, oder die reichs-deputationen, welche das gesammte reich vorstellen, und ausserhalb reichstages gehalten werden, betreffen entweder bloß innerliche reichs-angelegenheiten, oder aber geschaͤffte mit auswaͤrtigen machten1774 Moser,Reichstage II 605Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in wichtigen reichsangelegenheiten ... ist der kaiser an comitialbewilligung der reichsstände gebunden, der vereinte willen dieser beiden subjekte besteht demnach 1) aus einer handlung der reichsstände ... und 2) aus einer beifälligen erklärung des reichsoberhaupts (ratifikation)1804 Gönner,StaatsR. 19Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)