Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsanlage

Reichsanlage

, f.

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finanzielle, von den reichsständischen Untertanen aufzubringende Leistung der Reichstände für das Reich (II) 
  • das dieselbig stat [Bysantz] am keis. cammergericht gegen dem keis. fiscaln mit recht austragen soll, das sie aller reichsanlagen halben exempt und gefreit sei
    1548 UrkBurgundKr. II 3
  • mit reichs-, kraiss- oder dergleichen anlagen 
    1556 BairFreibf. 156
  • davon [alte des haus Oesterreichs patrimonial-guͤter] wir ... vermoͤg unsers haus Oesterreichs freyheiten, keine reichs-anlagen zu reichen schuldig seyen
    1556 Moser,StaatsR. 27 S. 9
  • sollen von churfürstl. pfalz die unterthanen in den zentdörfern gesessen mit allen reichsanlagen, so in gemeinen reichsversammlung die unterthanen damit zu belegen erlaubt würde, ... belegt werden
    1561 Odenwald/GrW. V 237
  • seyen sie [stadt Schweinfurt] ... auf gehaltenem reichs-tag zu Augspurg ... in bedenckung ihrer grossen armuth zehen jahr lang aller reichs-anlage, crays-huͤlff und cammer-gerichts-verlege ... gefreyet worden
    1563 Moser,KreisAbsch. I 158
  • waß die reichsanlagen vnnd andere contributionen pflegen zu tragen
    1573 ZHarz 3 (1870) 602
  • wann vonn denn romischen keysernn vnd königenn ... gemeine reichsanlagen successiue vffgesetzt ... worden
    1577 ZHessG. 8 (1860) 303
  • was die schatzung berürt, lassen wir die universitet ... bei irem privilegio ungehindert bleiben; was aber die reichsanlagen belangt ... will uns bedenckhlich fallen, auß den gemeinen des reichs bewilligungen und abschiden zu schreiten
    1580 HeidelbUnivStat. 176
  • was ... zu ergaͤntzung und richtigmachung der matricul und reichs anlagen dienlich seyn moͤchte
    1582 RAbsch. III 407
  • sie [Bürger des freien Reichstals Harmersbach] contribuieren auch mit der statt Zell in die reichs anlagen 
    1595 Leiser,Strafgerichtsb. 154f.
  • etliche reichsstett, welche ... in den reichsanlagen bei weitem nicht so hoch belegt alls ich
    1602 Dollinger,MaxFinanzref. 566
  • extract des anschlages vnd einnahme der anno 1532. bewilligter reichs anlage vnd huͤlff wider den tuͤrcken
    1607 BrschwBericht I 263
  • die reichsanlagen und contributionen sollen sowohl bei denen in den geest- und marschländern wohnenden und anderen geistlichen gütern, der bürgerschaft gleich bezahlt werden
    1644 Voigt,BeitrHambVwg. I 35
  • dass ... die reichs anlagen nicht anderst, als auff crayss: vnd reichstägen begehrt, berathschlagt vnd bewilliget werden sollen
    1648 Gothein,Colloqu. 3
  • zu unterhaltung solcher ... mannschafft muß die dreyfache reichs-anlage ... eingebracht ... werden
    1652 Moser,StaatsR. 30 S. 77
  • es ist ... erweißlich, wessen nicht allein churfuͤrsten und staͤnde wegen der reichs-anlagen gegen ihre unterthanen berechtiget ... seyen
    1670 Emminghaus,CJGerm. II 259
  • woraus folget, daß fuͤrsten und staͤnde des reichs nicht so wohl jure regalium, als auf speciale kayserliche und des reichs authoritaͤt ihre unterthanen zu den reichs-anlagen ... besteuern koͤnnen
    1705 KlugeBeamte I2 412
  • reichs-anlage, reichs-anschlag, sind collecten und steuern, so zu bekriegung des tuͤrcken, als des erb-feindes der christenheit, von beweglichen und unbeweglichen guͤtern, auch nach beschaffenheit der nothdurfft von den koͤpffen der herren und frauen, knechte und maͤgde eingefodert, und dabey die weltlichen lehns-guͤter der geistlichkeit selbst nicht verschonet werden
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1424
  • regenten ... betriegen ... wenn sie denen land-staͤnden zu einer reichs-anlage steuern oder contributiones abfordern und solche erheben, aber nur zum theil in die reichs-cassen lieffern und das übrige zu ihrem nutzen verwenden
    1720 Hönn,Betrugslex. 130
  • [Römermonat] ist eine reichs-anlage und collecte in Teutschland, nach welcher dasjenige was jeder reichs-stand bedürfenden falls contribuieren muß gerechnet wird
    1744 Gerhard,SaarbrSteuerw. 125 Anm. 680
  • sind die allodia der majestät des staats unterworfen und zur huldigung sowohl als zu reichs- und kreisanlagen verbunden
    1757 RechtVerfMariaTher. 618
  • ein crays gibt deßwegen, weil er ein crays ist, nichts zum reich, wie deßwegen auch Oesterreich ein crays ist, und doch von denen reichs-anlagen exemt zu seyn, behauptet
    1773 Moser,KreisVerf. 17
  • die besondere fiscalische faͤlle, deren die cammer-gerichts-ordnung gedencket, seynd folgende ... wann jemand mit erlegung der bewilligten reichs-anlagen saͤumig waͤre
    1774 Moser,JustizVerf. I 763
  • wann denenselben staͤtten und flecken zu reisen geboten, oder andere gemeine reichsanlagen auferlegt werden
    1775 Moser,Beitr. 324
  • beitreibungsmittel restirender reichsanlagen 
    1782 Scheidemantel,Repert. I 277
  • als wahre regierungsgeschäfte, welche den kreisen durch die reichsgesetze übertragen wurden, sind auszuzeichnen ... beitreibung der von individuellen ständen schuldigen reichsanlagen und kammerzieler
    1804 Gönner,StaatsR. 319
unter Ausschluss der Schreibform(en):