Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsanlageamt

Reichsanlageamt

, n.

für die Reichsanlage zuständige Behörde
  • vom neu aufgerichteten reichsanlageamt und wöchentlicher kriegssteuer in der stadt allhie
    1646 Sander,Nürnb. 816
unter Ausschluss der Schreibform(en):