Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsanlageamt
Artikel davor:
Reichsafterlehen
Reichsafterlehnsherrschaft
Reichsakt
Reichsakten
reichsalliiert
Reichsalliierte
Reichsamt
Reichsangehörige
Reichsangelegenheit
Reichsanlage
Reichsanlageamt
, n.
für die Reichsanlage zuständige Behörde
vgl.
Reichskasse
- vom neu aufgerichteten reichsanlageamt und wöchentlicher kriegssteuer in der stadt allhie1646 Sander,Nürnb. 816