Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsansage
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reichsalliiert
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Reichsamt
Reichsangehörige
Reichsangelegenheit
Reichsanlage
Reichsanlageamt
Reichsansage
, f.
Ladung zur Reichsversammlung (I) mit Angabe des Verhandlungsgegenstands
vgl.
2Ansage (I 6)
- die vorgehabte chur-sache in ordentliche reichs-ansage, proposition und deliberation in denen reichs-collegiis zu setzen1699 Moser,StaatsR. 33 S. 124Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- man ... suspendirte ... die reichs-ansagen und raths-versammlungen, es waͤre dann, daß etwas ausserordentliches einfiele1743 Moser,StaatsR. VIII 16Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)